Präsenz- oder Digitalunterricht?
Stand: 4. Juni 2021
Bei einem Inzidenzwert von über 165 findet kein Präsenzunterricht, sondern ausschließlich Digitalunterricht statt.
Bei einem Inzidenzwert zwischen 100 und 165 findet Präsenzunterricht mit bis zu 5 Personen in allen Fächern außer in Gesang und an Blasinstrumenten statt. Beachtet werden müssen Maskenpflicht, Abstands- und Hygieneregelungen. Es muss ein negativer Coronatest bzw. ein Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt werden. Der Unterricht in Gesang und an Blasinstrumenten findet digital statt.
Bei einer Inzidenz von unter 100 an den letzten fünf Tagen (Öffnungsstufe 1) kann ab dem übernächsten Tag Präsenzunterricht mit bis zu 10 Personen in allen Fächern außer in Gesang und an Blasinstrumenten stattfinden. Der Unterricht in Gesang und an Blasinstrumenten kann ebenfalls in Präsenzform mit bis zu 5 Personen stattfinden. Es muss ein negativer Coronatest bzw. ein Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt werden. Liegt der Inzidenzwert an drei aufeinanderfolgenden Tagen über 100, findet der Unterricht wieder digital statt.
Bei einer Inzidenz von unter 100 an den letzten 14 Tagen (Öffnungsstufe 2) kann Präsenzunterricht mit bis zu 20 Personen in allen Fächern stattfinden. Es muss ein negativer Coronatest bzw. ein Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt werden.
Die Regelungen zum Nachweis eines negativen Corona-Test finden Sie hier: